FAQ zur Restschuldversicherung - Vorstellung der Restschuldversicherung


 
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Restschuldversicherung Creditprotect® - FAQ
Optional zum DKB Privatdarlehen (privatdarlehen.doc), der günstige Ratenkredit (guenstiger-ratenkredit.html), kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Restschuldversicherung.

Versicherungsbedingungen der Restschuldversicherung


1. Was kann im Rahmen der Restschuldversicherung versichert werden?
2. Welche Risiken können versichert werden?
3. Warum sollen die Darlehensraten gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgesichert werden?
4. Wer kann im Rahmen der Restschuldversicherung versichert werden?
5. Welche Person ist durch den Abschluss einer Restschuldversicherung abgesichert?
6. Wann kann der Abschluss erfolgen?
7. Muss bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?
8. Welche Dauer ist für die Restschuldversicherung zu wählen?
9. In welcher Höhe ist die Versicherungssumme der Restschuldversicherung festzusetzen?
10. Gibt es eine Höchstversicherungssumme?
11. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
12. Wie erfolgt die Beitragszahlung?
13. Was muss ich tun, um die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen zu können?
14. Was ist unter "Arbeitsunfähigkeit" zu verstehen?
15. Welche Leistung wird bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?
16. Ab wann wird die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht?
17. Wann liegt "unverschuldete Arbeitslosigkeit" vor?
18. Welche Leistung wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
19. Ab wann wird die Leistung wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?
20. Welche wesentliche Leistungsvoraussetzung ist bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu beachten?
21. Welche Leistung wird im Todesfall erbracht?



1. Was kann im Rahmen der Restschuldversicherung versichert werden?

Verpflichtungen aus Darlehen mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten können mit der Restschuldversicherung versichert werden.

2. Welche Risiken können versichert werden?

Mit der Restschuldversicherung versichert werden können folgende Risiken:
  • Tod
  • Arbeitsunfähigkeit
  • unverschuldete Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann nur in Verbindung mit dem Risiko Tod und/oder Arbeitsunfähigkeit versichert werden.

3. Warum sollen die Darlehensraten gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgesichert werden?

Als Darlehenskunde gehen Sie eine Zahlungsverpflichtung über einen festgelegten Zeitraum ein. Die Einkommenseinbußen bei Arbeitsplatzverlust und Arbeitsunfähigkeit infolge einer längeren Krankheit oder eines Unfalls sind i. d. R. erheblich, sofern Sie nicht bereits ausreichend Vorsorge für diese finanzielle Notlage getroffen haben. Die Raten können dann oft nicht mehr gezahlt werden. Die Restschuldversicherung CREDITPROTECT ® übernimmt in dieser Zeit die Ratenzahlung und entlastet Sie damit in dieser schwierigen Phase.



Im Todesfall werden Ihre Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da das Darlehen durch die Restschuldversicherung in einer Summe abgelöst wird. Ihre Familie erhält damit das alleinige Eigentum am finanzierten Objekt.

4. Wer kann im Rahmen der Restschuldversicherung versichert werden?

Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden und Freiberufler, die bei der Deutsche Kreditbank AG ein Darlehen aufnehmen, sind versicherbar.

Sie sind versicherbar, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und das Höchsteintrittsalter noch nicht erreicht haben. Dieses ergibt sich wie folgt:

  • Vollendung des 65. Lebensjahres (= 65. Geburtstag) abzüglich der Versicherungsdauer für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit.
  • Vollendung des 55. Lebensjahres (= 55. Geburtstag) abzüglich der Versicherungsdauer für das Risiko Arbeitslosigkeit.

5. Welche Person ist durch den Abschluss einer Restschuldversicherung abgesichert?

Es ist lediglich der 1. Darlehensnehmer des DKB-Privatdarlehens-Antrages für die vereinbarten Risiken der Restschuldversicherung abgesichert.

6. Wann kann der Abschluss erfolgen?

Die Restschuldversicherung muss mit Abschluss des Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.

7. Muss bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?

Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, da bekannte Vorerkrankungen und Unfallfolgen bedingungsgemäß in den ersten 24 Monaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit eine Folge dieser Vorerkrankung ist, wird erst im Leistungsfall durch die zuständige Fachabteilung geprüft.

8. Welche Dauer ist für die Restschuldversicherung zu wählen?

Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Darlehenslaufzeit und kann zwischen 12 und 84 Monate betragen.

9. In welcher Höhe ist die Versicherungssumme der Restschuldversicherung festzusetzen?

Die Versicherungssumme für den Todesfall entspricht der zum Todeszeitpunkt ausstehenden Summe der Darlehensraten. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entspricht die Versicherungssumme der vereinbarten monatlichen Darlehensrate. Sollte die Summe der ausstehenden Raten bzw. die Darlehensrate die jeweilige Höchstversicherungssumme übersteigen, ist in diesem Fall die jeweilige Höchstversicherungssumme anzusetzen.

10. Gibt es eine Höchstversicherungssumme?

Sowohl für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit als auch für das Todesfallrisiko gibt es eine Höchstversicherungssumme, die es zu beachten gilt.

  • Für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit beträgt sie 1.500 Euro monatlich bei 50.000 Euro max. Darlehenssumme.
  • Für das Todesfallrisiko beträgt sie 75.000 Euro.

11. Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der Restschuldversicherung beginnt einen Monat vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate, frühestens jedoch mit Auszahlung des Darlehens.

12. Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Der Beitrag der Restschuldversicherung wird als Einmalbeitrag erhoben und üblicherweise mitfinanziert. Sie brauchen somit nur Ihre monatliche Darlehensrate, in der die Restschuldversicherung dann bereits enthalten ist, zu zahlen.

13. Was muss ich tun, um die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen zu können?

Bei Eintreten eines von Ihnen im Rahmen der Restschuldversicherung abgesicherten Sachverhaltes informieren Sie uns bitte sofort.

14. Was ist unter "Arbeitsunfähigkeit" zu verstehen?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherter infolge einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50% außerstande sind, Ihre bisherige oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Sollten Sie also z. B. nach einer längeren Krankheit nur noch die Hälfte oder sogar weniger als die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit arbeiten können, wird die Leistung in dieser Zeit weiter erbracht.

15. Welche Leistung wird bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?

Bei Arbeitsunfähigkeit wird die vereinbarte monatliche Rate gezahlt - und zwar für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ggf. sogar bis zum Vertragsablauf. Mehrfachleistungen der Restschuldversicherung wegen erneuter Arbeitsunfähigkeit sind möglich. Die monatliche Leistung beträgt maximal 1.500 Euro.

16. Ab wann wird die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht?

Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Damit wird Ihre Ratenzahlung genau zu dem Zeitpunkt von der Restschuldversicherung CREDITPROTECT ® übernommen, wenn Ihre Lohnfortzahlung endet.

Versicherungsfälle infolge bekannter ernstlicher Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurden, sind in den ersten 24 Monaten nach Beginn der Versicherung ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser 24 Monate fallen diese wieder unter den Versicherungsschutz.

17. Wann liegt "unverschuldete Arbeitslosigkeit" vor?

Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
  • Der Versicherte wird aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus arbeitslos
  • Der Versicherte übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus
  • Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages zur Abwendung eines Kündigungsschutzprozesses oder einer betriebsbedingten Kündigung sein.
  • Der Versicherte meldet sich arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld und sucht aktiv nach einer neuen Arbeit.

Arbeitslosigkeit für Freiberufler
  • Der Versicherte gibt seine freiberufliche Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen auf. Ein wirtschaftlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn das Einkommen in den letzten sechs Monaten vor der Geschäftsaufgabe negativ war.
  • Der Versicherte übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus
  • Der Versicherte meldet sich arbeitslos und sucht aktiv nach Arbeit.

18. Welche Leistung wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?

Bei Arbeitslosigkeit wird die vereinbarte monatliche Rate gezahlt - und zwar bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Mehrfachleistungen der Restschuldversicherung wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind möglich. Die Höchstleistung beträgt monatlich 1.500 Euro.

19. Ab wann wird die Leistung wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?

Die Leistung der Restschuldversicherung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitslosigkeit drei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Zu Beginn des Vertrages besteht eine einmalige Wartezeit von drei Monaten. Arbeitslosigkeit, die innerhalb dieser Wartezeit von drei Monaten eintritt, ist nicht versichert.

20. Welche wesentliche Leistungsvoraussetzung ist bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu beachten?

Arbeitnehmer:
Sie müssen bei Versicherungsbeginn der Restschuldversicherung oder vor Eintritt des Leistungsfalles bereits mindestens 12 Monate ununterbrochen und unbefristet bei ein und demselben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit betrug 15 Stunden.

Freiberufler:
Sie müssen bei Eintritt des Leistungsfalles der Restschuldversicherung bereits mindestens 24 Monate im Rahmen desselben Unternehmens bzw. derselben nicht sozialversiche-rungspflichtigen Tätigkeit (freier Beruf) freiberuflich tätig gewesen sein und aus diesem Einkommen Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet haben. Das Einkommen betrug in den letzten zwei Jahren jeweils mind. 40 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

21. Welche Leistung wird im Todesfall erbracht?

Im Todesfall werden die bis zum Ablauf des Darlehensvertrages noch ausstehenden Raten durch die Restschuldversicherung in einer Summe geleistet. Die Höchstleistung beträgt einmalig 75.000 Euro.

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