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Um Überschneidungen von Kontoein- und ausgängen zu vermeiden, ist es vielen Kunden zudem wichtig, dass auf dem Girokonto ein Dispo eingerichtet wird, ein so genannter Bank Dispo. Dieser Bank Dispo wird immer vergeben, wenn es sich beim Kontoinhaber nicht um einen Selbstständigen oder einen Freiberufler handelt, sondern der Kunde Arbeiter oder Angestellter ist.
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Wird auf einem Girokonto Dispo vergeben, erfolgt dies immer in Abhängigkeit vom Einkommen. Weiterhin ist es notwendig, dass der Kunde die Klausel zur Schufa unterschreibt, denn der Dispo wird nur vergeben, wenn hier keine Negativmerkmale zu finden sind. Ob auf dem Girokonto Dispo vergeben wird, entscheidet die Bank in der Regel direkt bei Kontoeröffnung.
Bei einigen Banken müssen Kunden daher ihre Gehaltsnachweise vorzeigen. Sofern das Konto bei einer Internetbank wie der DKB oder der Comdirect eröffnet wird, müssen die Gehaltsnachweise der Kontoeröffnung beigelegt werden.
Der Dispo auf dem Girokonto passt sich nachfolgend aber immer den jeweiligen Eingängen auf dem Konto an, so dass er sich bei erhöhtem Lohneingang auch erhöhen wird. Gleichzeitig wird die Bank den Dispo aber auch senken, wenn die Einkommen sich in Folge einer Krankheit verringern sollten.
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