11.1 Ist die DKB AG dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen?
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschland GmbH angeschlossen.
Gesichert werden die Einlagen von Nichtkreditinstituten. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Diese Kundeneinlagen sind zu 100% abgesichert. Nicht geschützt sind Forderungen über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute. Im Falle des Abhandenkommens von Wertpapieren sind diese bis zur Höhe von 20.000 Euro geschützt bei einem vom Kunden zu tragenden Selbstbehalt von 10%.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland e.V. (VÖB)