FAQ - Kostenloses Girokonto - Kontoauszüge
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Kostenloses Girokonto? Zu diesem Zweck haben wir Ihnen hier die FAQ (Frequently Asked Questions=Häufige Fragen) zusammengestellt, die sämtliche Fragen sicherlich beantworten werden. Wenn nicht rufen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen stets für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
4.1 Wann erhalte ich meine Kontoauszüge beim DKB-Cash-Konto?

Ihre Kontoauszüge werden  monatlich jeweils zum 5. erstellt und online in Ihr Elektronisches Postfach im Internet Banking der DKB AG eingestellt. Bitte beachten Sie, wenn der 5. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, dass die Bereitstellung entsprechend später erfolgt.

4.2 Wann erhalte ich meinen DKB-VISA-Card-Kontoauszug?

Den Kontoauszug für Ihre DKB-VISA-Card erhalten Sie jeweils nach dem 22. eines Monats online in Ihr Elektronisches Postfach im Internet Banking der DKB AG.

4.3 Wie lang stehen mir die Elektronischen Kontoauszüge zur Verfügung?

Die Elektronischen Kontoauszüge und die Abrechnungen Ihrer DKB-VISA-Card werden Ihnen 12 Monate im Internet Banking der DKB AG zur Verfügung gestellt.

4.4 Was passiert, wenn ich nach 12 Monaten einen Kontoauszug benötige?

Nach Ablauf dieser 12 Monate stehen Ihnen Ihre Auszüge nicht mehr in elektronischer Form zur Verfügung. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich nachträglich Ersatzkontoauszüge gegen Gebühr erstellen zu lassen.

4.5 Was kann ich mit den Elektronischen Kontoauszügen machen?

Sie haben die Wahl, die Elektronischen Kontoauszüge und Abrechnungen Ihrer DKB-VISA-Card auszudrucken oder sich diese in einem gesicherten Bereich auf Ihrem Rechner abzuspeichern.

4.6 Wie kann ich den Service des Elektronischen Kontoauszuges nutzen?

Sofern Sie an unserer DKB-Cash-Aktion in 2004 teilgenommen haben, werden Sie automatisch für diesen Service freigeschaltet!
Wenn Sie bereits an unserem Internet Banking teilnehmen, geben Sie uns einfach einen Auftrag für die Übermittlung der Kontoauszüge und der Abrechnungen Ihrer DKB-VISA-Card in elektronischer Form. Diese Vereinbarung können Sie hier downloaden. Sofern Sie noch nicht am Internet Banking der DKB AG teilnehmen, muss vorab eine Teilnahmevereinbarung in Auftrag gegeben werden.

4.7 Werden die Elektronischen Kontoauszüge von den Finanzbehörden anerkannt?

Die Anerkennung der Elektronischen Kontoauszüge durch die Finanz- bzw. Steuerbehörden kann nicht gewährleistet werden. Sie haben die Möglichkeit, dies bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu erfragen.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (01805) 799 002 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)

 

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