6.3 Was ist bei Order- und Auslandsschecks zu beachten?
Bei Orderschecks und Auslandsschecks ist zu beachten, dass diese immer auf der Rückseite vom genannten Empfänger unterschrieben sein müssen. Im Falle, dass der Kontoinhaber nicht der Empfänger ist, müssen Empfänger und Kontoinhaber auf der Rückseite unterschreiben.